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Suche speichern#

Im Dialogfeld „Suche speichern“ werden ein Suchbegriff, die aktiven Filter und die aktive Spaltenvoreinstellung unter einem Namen gespeichert, sodass Sie die gesamte Kombination später im Finder erneut anwenden können. Gespeicherte Suchen sind persönlich und für andere Benutzer nicht sichtbar.

Rechte#

Es sind keine Administratorrechte erforderlich. Jeder Benutzer kann eigene gespeicherte Suchanfragen erstellen, anwenden und löschen.

Aktuelle Suche speichern#

  1. Öffnen Sie den Finder.
  2. Geben Sie einen Begriff in das Suchfeld (What are you looking for?) ein und drücken Sie die Eingabetaste, oder wenden Sie Filter aus dem Dialogfeld Filter an, oder beides.
  3. Sobald die Suche aktiv ist, erscheint neben dem Suchfeld eine Schaltfläche Speichern.
  4. Klicken Sie auf Speichern.

Es öffnet sich das Dialogfeld Suche speichern mit den folgenden Feldern:

Feld Erforderlich Anmerkungen
Name ja Freitext. Der Platzhalter im Dialogfeld lautet Type a name.
Voreinstellung für ja Kombinationsfeld, das die Spaltenvoreinstellung anzeigt, die bei dieser Suche gespeichert wird. Standardmäßig ist die aktuell aktive Voreinstellung ausgewählt (zum Beispiel default).
Begriff , Schreibgeschützt. Zeigt den aktuellen Suchbegriff an.
Filter , Schreibgeschützt. Zeigt eine Übersicht der aktiven Filter an oder- , falls keine vorhanden sind.

Klicken Sie auf Speichern & anwenden, um die Suche zu speichern und sofort anzuwenden. Klicken Sie auf Abbrechen oder auf das×Symbol oben rechts, um den Vorgang ohne Speichern zu beenden.

Eine gespeicherte Suche anwenden#

Wie man eine gespeicherte Suche wieder aufruft und wie die Benutzeroberfläche zur Anzeige gespeicherter Suchen genau aussieht, wurde im Hinblick auf den neu gestalteten Finder noch nicht erneut überprüft. Dieser Abschnitt wird nach der nächsten Überprüfungsrunde ergänzt.

Gespeicherte Suchanfragen verwalten#

Das Umbenennen, Ändern der verknüpften Voreinstellung und Löschen gespeicherter Suchanfragen wurde im überarbeiteten Finder noch nicht erneut überprüft. Dieser Abschnitt wird nach der nächsten Überprüfungsrunde ergänzt.

Siehe auch#